Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 44 Stufenweise Wiedereingliederung
Stand: 10.06.2019
Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen mit dieser Zielrichtung erbracht werden.
Wird zitiert von 77 Entscheidungen zu § 44 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 16.05.2024 – B 1 KR 7/23 RStufenweise Wiedereingliederung - weder Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach SGB 5 noch nach SGB 6 - Hinwirkungsgebot - keine Erstattung von Fahrkosten zum ArbeitsplatzZitiert von 1
- BSG, 16.05.2024 – B 1 KR 4/23 R
- BSG, 22.04.2009 – B 3 KR 5/08 RGesetzliche Krankenversicherung: Kein Anspruch auf Erstattung von Kosten für Fahrten zum Rehabilitationssport Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BSG, 17.06.2008 – B 1 KR 31/07 RZitiert von 13
- BSG, 22.04.2008 – B 1 KR 22/07 RZitiert von 11
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2010 – L 6 U 21/08
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 – L 4 BA 46/22
- LAG München, 05.12.2024 – 3 SLa 184/24
- LSG Hessen, 28.05.2024 – L 2 R 105/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.04.2019 Ausfertigung
§ 44 geändert durch Artikel 4 1. 1. 2020 des Gesetzes vom 18. April 2019 (BGBl. I 473)
BGBl. 2019 I S. 473
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